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    S. 00000004 08.12.04 E.11.12.04 10 C 582/04 HUCKENBECK% WEBER UNBERECHTIGTE FORDERUNG WG.A

  • Darum geht es eigentlich ...


    Erster Beigeordneter Peter Söhngen
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    (C) S. 00000006 27.04.05 AG RHY 10 C 582/04 LADUNG 9.6.HUCKENBECK% WEBER UNBERECHTIGTE FORDERU


  • 20.12.04 ANTWORT Z. 10 C 582/04 KLAGE HUCKENBECK% WEBER UNBERECHTIGTE FORDERUN

    dII.117070311.002   
    DATEI::/u/weber/artikel/2004-03/fileertiy3.txt
     
    
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    AMTSGERICHT MOENCHENGLADBACH
    JHS WEISS
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    MOENCHENGLADBACH 2 den, 20.12.04


    Az. :dII.117070311.002 (bitte stets angeben)


    Betr:ANTWORT Z. 10 C 582/04 KLAGE HUCKENBECK%WEBER
    Prozesskostenhilfe

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf das PKH ersuchen des BERUFSBETREUERS Thomas Huckenbeck
    moechte ich folgendes erwiedern :

    Die Klaegerin hat keinen Anspruch auf weitere Auskunfs, weil

    -
    der Klaegerin gemaess Quittung die Ihr zustehenden Belege ausgehaendigt wurden. Dies beinhaltete auch die aktuelle Vermoegenslage . - ich die Abrechnung nebst Belege wie vom AG MG belegt
    dem zustaendigen VormG vorgelegt habe. - das Gericht keine Beanstandungen erhoben hat - Es wurde auf betreiben der Diakonie, deren Interesse faktisch Herr Huckenbeck vertritt, ausfuehrliche Pruefungen , durch das Gericht, als auch durch weitere zustaendige Stellen, vorgenommen. Eine Amtsenthebeung wurde schon 1999 durch
    das pruefende Geicht, nach Pruefung aller Belege und
    in Abstimmung mit den anderen zur Pruefung herangezogenen
    Dienststellen, seitens des Gerichts abgelehnt.
    Es wurde auch hierbei nichts beanstandet.

    - die (Jahres)Berichte, wie auch die Belege sind bisher tadellos
    und unbeanstandet geblieben, da die Gelder immmer im Interesse
    meiner Mutter , der Betreuten, verwendet wurden.

    - die letzten Belege meiner Taetigkeit noch im Orginal bei
    der Gerichtsakte sind. - der Klaegerin (Huckenbeck) stehen somit alle fuer seine Taetigkeit relevanten Belege zur Verfuegung. Alle Daten und Belege fuer eine Ordungsgemaesse Eroeffung/ Abrechnung seitens der Klaegerin liegen ordungsgemaess vor. (Hier auch Empfangsbeleg der Schlussrechnung des AG MG) Diese Schlussrechnung ist gleichzeitig Basis der Eroeffungsuebertraege fuer die Klaegerin (Huckenbeck). - das Gericht hat auch hier keine Beanstandungen erhoben. - daher ist der Klaegerin mangels Aussicht auf Erfolg der Klage keine PKH zu geawehren . - sollte die Klage dennoch zugestellt werden so werde ich Klageabeisung beantragen. yours sincerely Wendolin Weber mit freundlichem Gruss weber@bundesregierung.cjb.net wendolinw@gmx.net wendolinw@arcor.de bund01@mail.flashmail.com Tel.AB./Fax-Nr.: +49-(0)69-1330 4596 616 Nachtrag: bzgl. des Schreibens vom 07.06.2004 fuege ich mein Schreiben
    der Erwiderung bei Ich bitte hoeflichst um richterlichen Hinweis, falls mein Vortrag als Nichtjurist noch weiteren Vortrag erforderlich macht.

    
    

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    S. 00000004 08.12.04 E.11.12.04 10 C 582/04 HUCKENBECK% WEBER UNBERECHTIGTE FORDERUNG WG.A

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