SCHREIBEN AN GROHE STRAFSACHE WEBER NOETIGUNG U.A. 7 DS 810 JS 1020/99 AG NE
600-03-1-00202002
DATEI::/u/dollendorfk/artikel/grafik/02/agne01/fileebn0h7.txt
DOLLENDORF,KARIN
KANUTENSTR 51
41472 NEUSS
Herrn
Hermann Gröhe
CDU MDB/Menschenrechtsbeauftragter
DRUSUSALLEE 75
41460 NEUSS
Neuss den, 17.03.02
Az. :600-03-1-00202002 (bitte stets angeben)
In der Strafsache Wendolin Weber, Giesenkirchener Str 55,
41238 Mönchengladbach
Gerichtsverhandlung am 25.04.2002/ 13.00/ Zimmer 14 Erdgeschoss
AG Neuss
Sehr geehrter Herr Gröhe,
ich nehme Bezug auf Ihre Vorladung am 25.4.2002 gegen Herrn Weber.
Meine Fragen an Sie, als Menschenrechtsbeauftragten und Mitglied
des Deutschen Bundestages in dieser Angelegenheit sind folgende:
1. Warum wird Herrn Weber kein Anwalt auf PKH zugeordnet oder
Pflichtverteidiger?
Es stellt sich mir hier die Frage " Liegt das Urteil schon
in der Schublade ?"
Liegt hier nicht ein Verstoss gegen Artikel 3 GG vor?
2. Wieso gibt es den Artikel 20 GG, wenn er nicht fuer Buerger
gilt, die weder Gehoer noch Aufklaerung von an ihnen
begangenen Straftaten durch die Justiz, Polizei und Politik
finden kann?
3. Weshalb wird solch ein Aufhebens veranstaltet, nur weil
Audios aufgezeichnet wurden?
Keiner haette Herrn Weber geglaubt wenn der gefuehrte
Telefongespraeche zitiert haette.
Alle haetten behauptet " Niemals solch eine Auesserung in
einem Telefonat " gemacht zu haben.
Ohne diese Aufzeichnungen, die auf Grundlage des Artikel 20GG
beruhen, da sonstige Abhilfe nicht moeglich ist, waere Herr
Weber, wie auch versucht, in die LKH Klinik eingewiesen
worden.
Wobei ich nicht behaupte, dass Herr Weber die Aufnahmen
gefertigt hat.
Weshalb wird ein Mensch so fertig gemacht, der nichts anderes
wollte als sich mit seiner Computerfirma in Neuss sesshaft
zu machen und einzubringen?
(Sogar der Landtag zaehlte zu seinen zufriedenen Kunden).
4. Weswegen luegt der Staatsschutz und will Ihnen glauben machen
Herr Weber sei gewalttaetig?
Dies war er zu keinem Zeitpunkt.
Nach der von mir zu Einsicht gelesenen Akte des
Staatsschutzes komme ich ich zu folgendem Ergebnis:
der Staatsschutz luegt!!
Um einen Haftgrund zu konstruieren, behauptet der Staatsschutz in seinen
Akten:
Erst bewohnt Herr Weber die Wohnung Giesenkirchener Str.55 nicht.
Dann wohnt er in einer Bauruine.
Dann in einem umgebauten Hotel.
Dann wohnt er endlich auf der Giesenkirchener Str.55,wo man ihn nachts
aufsucht, ihnen nicht geoeffnet wird, man aber seinen Drucker rattern
hoert, womit nun wieder die Herren Politiker mit Flugblaettern rechnen
koennen.
Es ist nicht richtig, dass Herr Weber sogenannte "Happenings " durch
" Anketten " auf dem Marktplatz praktiziert hat.
Es handelte sich lediglich um einen Hungerstreik, der die Aufmerksamkeit
der Behoerden und Buerger auf seine Situation und der von anderen
Vermietern richten sollte.
Damals habe ich und meine Mutter Herrn Weber mit Tee versorgt.
Und sogenannte " Penner " haben ihn mit Wasser versorgt, waehrend quasi
die gleichen, Stadt Neuss.. , die jetzt in diesem Verfahren, Herrn Weber
als Gewalttaeter u.a. verfolgen, damals mittels des WZ Artikel
(Miethai) jedoch haben Gerichte und Staatsanwaltschaft bestaetigt das er
kein Miethai war, eine gezielte Vorverurteilung durch Aufhetzen der
Mieter, keine Miete mehr zu zahlen betrieben hat.
Es wurde sogar im WZ Artikel zugegeben, dass man ihm den Zugang zu
seinem eigenen Haus verboten hat(Hausverbot) , ohne das hierfuer ein
Grund vorlag.
Zitat WZ Artikel: " Laut Gerichtsbeschluss Hausverbot auf seinem eigenen
Grundstueck hat.
Auch hier wurde gelogen, denn es lag zu keiner Zeit ein solcher
Gerichtsbeschluss vor.
Bei dem Vorwurf,auf dem Marktplatz in Neuss zu einer politischen
Veranstaltung sei Herr Weber gewaltigt geworden, kann ich nur anfuehren
da ich selber anwesend war, " dies war nicht so ".
Darueber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Zeugen
die bestaetigen koennen, dass Herr Weber noch nicht einmal rumgeschrien
hat, sondern vollkommen friedlich die Flugblaetter verteilt hat.
Der einzige Beamte, naemlich Herr Jegutzki, vom Staatsschutz hat
in der Akte eine objektive Beurteilung der Situation geschildert.
Herr Baus und Herr Arts von Staatsschutz, hier entschuldigen Sie bitte
meine Wortwahl " leben wohl in einer Phantasiewelt ", die von ihnen
so zurecht gerueckt wurde, wie es fuer die Beiden in den Kram passt.
Mein Sohn selber war in Moenchengladbach bei einer politischen
Veranstaltung dabei, wo auch er auf Herrn Baus traf. Mein Sohn wurde
von diesem Menschen des Platzes verwiesen und seine Personalien
aufgeschrieben.
Auch hier wurde keine Gewaltaktion von Herrn Weber ausgefuehrt.
Jetzt moechten Sie sicher auch noch wissen warum ich mich so fuer
Herrn Weber einsetze.
Kurz:
Das Haus Sternstr. 29, in Neuss, war nicht wie vom Staatsschutz
behauptet geerbt.
Es war die Existensgrundlage von Herrn Weber, seiner Computerfirma,
seinen Eltern.
Ich war dort als Prokuristin der CWK Computerysteme GmbH taetig.
Wir hatten Auszubildende.
Nach dem Umbau des Hauses Sternstr. 29, finanziert durch die Stadt-
sparkasse Duesseldorf, Investoren siehe Grundbucheintrag
Likus/Dollendorf, erfolgte die Vermietung der Rauemlichkeiten mit
Mietvertraegen abgeschlossen auf 2 Monate ohne Verlaengerung.
Normalerweise haette es bei dieser Vertragsstellung keine Probleme
mit den Mietern geben duerfen. (Siehe Urteil Landgericht)
Als diese, doch eintrafen, durch Nichtzahlung der Miete
(Aufgehetzt durch Behoerden, unterstuetzt durch den WZ Artikel) ging das
Spiel (von Seiten der Polizei, die nicht ordnungsgemaess ermittelte,
der Justiz, die eine Einstweilige Verfuegung erteilte, die zur
Löschung der Firma fuehrte, der Politik die angesprochen, sich genervt,
bei der nicht richtigen Wortwahl, sich genoetigt sah), los.
Sie koennen mir glauben, ich habe diese Sachen Hautnah miterlebt und
habe mich so manches mal gefragt; "Was erzaehlst du deinem Kind ueber
so eine Vorgehensweise.
Wie sich heute immer mehr bestaetigt beruht alles auf Lug und Trug.
Der Ehrliche, Aufrichtige wird gestraft, verleumdet, ggf,in die Klapse
gesperrt wenn er den Mund aufmacht und seiner Buergerpflicht nach
kommt.
Herr Dr. Kohl aber wird, da er sich nicht mehr erinnern kann, nach
Paragraph 153 STPO freigesprochen, weil er ja aus seinen Spendengeldern
die Strafe abbezahlen kann, ist er auch nicht vorbestraft.
Wieviel Steuergelder muessen noch verschwendet werden?
Im Falle von Herrn Weber haetten Sie diesen auch entschaedigen koennen
anstatt immer weiter auf ihn herum zu hacken. Den Staatsschutz ein-
zu schalten - der nicht richtig ermittelt und nur kostet -.
Ich bitte Sie, als Rechtsanwalt und gewaehltes Mitglied des Bundes-
tages, als Menschenrechtsbeauftragten, sich in diesem Fall einmal
wirklich die Muehe zu machen sich Klarheit ueber die Situation zu
verschaffen.
Seien Sie nachsichtigt bei der von Herrn Weber gewaehlten Wortwahl,wie
Sie es auch bei Ihren Kindern sind. Denn Sie haben eine Verplichtung
gegenueber uns, dem Volk uebernommen.
Nicht jeder kann sich richtig ausdruecken oder schreibt richtig.
Nicht jeder kann auf einem Laserdurcker seine Briefe ausdrucken.
Aber jeder hat das Recht, nicht vorverurteilt, nicht verleumdet, oder
in die Klapse gesperrt zu werden, nur weil er unbequem, nicht passend,
ist.
Sie als Christ, muessten eigentlich auch die 10 Gebote kennen.
Sich daran zu halten ist schon die halbe Wahrheit, denn wer ohne
Makel ist, werfe den Ersten Stein.
Sollten Sie der Meinung sein, man ist ein Querulant wenn man sich auf
das GG beruft, bitte ich Sie, Sie als Neusser, dafuer zu sorgen, dass
bei der Abiturzeugnisuebergabe im Quirinus nicht mehr das GG ausgegebe
wird.
Den das waere dann einfach der blanke Hohn und " Verasche "
(Entschuldigung) an unserer Jugend.
Sollten Sie auch mein Schreiben nicht ernst nehmen , setzen Sie
sich bitte mit Herrn Ufermann vom
DIAKONISCHES WERK D.EV.KIRCHE
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE
GRACHT 27
41236 MOENCHENGLADBACH RHEYDT D NRW
TELE: 02166/94865/1
FAX.: 02166/94865/5
in Verbindung.
Ihrer Antwort abwartend verbleibe ich
mit freundlichem Gruss
Karin Dollendorf
ps:
Herr Weber ist kein Einzelfall. Auch Herr Likus und ich haben durch
diese Vorgehensweise unsere Grundbuchrechtlichen Ansprueche verloren.
Der alten Frau Weber wurden die letzten Spargroschen, ihre Alterversorgung
genommen. Dafuer hat diese Fraun 2 Kriege durchlebt, sich abgeplackt um am
Ende ihre Tage nicht bei ihrer Familie, sondern im Altenheim verbringen zu
duerfen.
Erst wird zwangsversteigert, dann die grossen Sparkassen befriedigt.
Wenn nichts mehr da ist " Pesch gehabt kleiner Mann/Frau ". Das weiss doch
jeder " Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Grundbucheintraege
sind somit auch voellig sinnlos.
Oder Mann/Frau ist so pervers, dass sie einen am Boden liegenden Mann, der
sowieso alles verloren hat, noch mit Titulierung der eingetragenen
Ansprueche quaelt.
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