
AG MG E.WEBER 16 W XVII 4466 Elsa Weber, Haus Bungeroth Zimmer
104 Ihr Schr.v.09.01.2006
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Dollendorf,
Karin
!Hausadresse: Dollendorf, Karin
!
Kanutenstr. 51
! 41472 Holzheim bei Neuss
Tel./Fax-Nr.: 069 /
13306594595
!
Tel:02131/466970
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AG MG E.WEBER 16 W XVII 4466
Ihr Schreiben vom 09.01.2006
Anlage Schreiben Herrn Huckenbeck vom 06.01.2006
Stellungnahme Weber/Dollendorf
Sehr geehrte Frau Bierwirth,
hier bedarf es wohl einer Klarstellung.
Ich, Frau Karin Dollendorf, Freundin von Frau Weber und meinem
Verprechen am Sterbebett des Herrn Werner Weber, auf seine Frau
aufzupassen, bin die alleinige Verfasserin meines Schreibens vom
28.12.2005.
Offentsichtlicherweise will Ihr amtlich eingesetzter Betreuer, von den
von mir aufgezeigten Misständen ablenken, in soweit, dass er ein
Weber/Dollendorf, aus meinem Schreiben an Sie macht.
Oder leidet er an Realitätsverlust, Verfolgungswahn, ( dass er
einen Absender, in diesem Falle mich und nicht mich und Herrn Weber,
nicht mehr)
erkennen kann?
Wäre sehr bedenklich für seine Betreuten.
Frauenfeindlichkeit sei dahingestellt.
Auch Frauen können denken und sich mitteilen, dazu bedarf es
keiner Männer, schon gar nicht eines Herrn Weber.
( Ich unterstehe nicht der Betreuung, des Herrn Weber, bzw. des Herrn
Huckenbeck oder
handele auf Anweisung von Dritten,
auch wenn Herr Huckenbeck nur noch in Betreuungs EURO denken mag.
Ich bin eine eigenständig denkende Frau und voll
geschäftsfähig. Ich arbeite schliesslich bei einer
Steuerberatungslanzlei, da
sind mir solche Geflogenheiten nicht geläufig).
Ich verbiete mir hiermit also ein Weber/Dollendorf.
Wohlweislich ist Ihr amtlich
bestellter Betreuer mit keiner
Silbe auf meinen Punkt:
Medikamente von anderen Heimbewohnern, in diesen Fall, von Frau
Stank
eingegangen.
Stattdessen, wird auf Herrn Weber, der sich angeblich immer
regelmässig bei der Heimaufsicht beschwert verwiesen.
(Meint er etwa den
Decubitus von Frau Weber ).
Liegt hier eine Irreführung des Gerichts vor ? Denn soweit mir
bekannt ist, hat Herr Weber, seit der Übernahme der Betreuung
seiner Mutter, durch Ihren amtlich bestellten Betreuer, Herrn
Huckenbeck, keine Beschwerden, die sowie irrelevant für
irgentwelche Stellen sind, mehr getätigt.
Stattsessen kommt Ihr amtlich bestellter Betreuer seinen
Verpflichtungen, hinsichtlich der Aufklärung des Decubitus der
Frau Weber, AZ: Staatanwaltschaft MG Ge.Nr. 502 UJs 1098/03.
zivilrechtliche Klage, nicht nach.
Ausserdem, schenkt er, dem Vermerk in
seinem Betreuerausweis " Klage
gegen das Land NRW", obwohl es hier um 100.000,00, der Frau Weber geht
keine Bedeutung.
(Anlage:
AZ. Schlechte Pflege ist Körperverletzung)
- Nochmals, ich, Frau Karin Dollendorf, schreibe Ihnen das.-
Ihr amtlich bestellter Betreuer, Herr Huckenbeck, jammert nur zum Thema
Kopfkissen:
(Behauptung)
Herr Weber kann den Verbleib von 4000,00 EURO nicht nachweisen.
Einen Satz vorher, sagt er noch, es geht mich und Herrn Weber nichts
an, was Frau Weber mit Ihrem Taschengeld macht.
Zitat: Frau Weber kann mit ihrem Geld machen was sie will.
( Folglich gehen ihn auch die vermeindlichen 4000,00 EURO nichts an,
die sie unter der Betreuung von ihrem Sohn, nach Absprache mit ihm,
für
ihre Rechtssuche verwendet hat. Das war ihr Wille und lag dem Gericht
meines Wissens auch vor. Siehe
Betreuerausweis Eintrag
- Vertretung im Rechtsstreit gegen die Stadt Neuss bzw. das Land
Nordrhein-Westfalen).
Verkennt er hier die Sachlage? Ist er somit als amtlich eingesetzer
Betreuer überhaupt tauglich?
Frau Weber untersteht seiner Betreuung und somit auch seinem Goodwill.
Sie hat auch kein Recht auf Traubensaft, wenn ich Ihnen das
mitteile,
da ich Frau Weber seit Jahren kenne.
Sie hat kein Recht, einem ihr noch bekannten
Menschen, den Wunsch auf Traubensaft zu äussern.
Sie bekommt einfach keinen Traubensaft, da ein amtlich eingesetzter
Betreuer, so ignorant ist, auf Mitteilungen nicht einzugehen.
Frage:" Werden Ihre amtlich eingesetzten Betreuer nicht geschult, auf
Bedürfnisse von Demenzkranken Menschen einzugehen?
- Menschlichkeit, Bedürfnisse der Betreuten, ( wenn diese gerade
nicht, mit einem ihr unbekannten Menschen reden will) Besuche, die
nur
noch alle sechs Wochen nötig sind, wie Herr Huckenbeck,
seine Besuche bei Frau Weber beschreibt, finden bei Gericht also mehr
Gehör, als
das Bedürfnis auf Traubensaft.
- Jeder Gefangene hat das Recht auf eine Henkersmahlzeit ! -
- Jeder Sterbende hat das Recht auf eine letzte Mahlzeit ! -
In diesem Fall, hätte das der letzte Wunsch der Frau Weber, der
Traubensaft sein können.
(siehe fehlende Signalanlage und oft laengere Zeit kein Personal
.. )
Ein Herr Huckenbeck geht aber nicht darauf ein. -
Beschämend. -
Frau Weber würde ihren Traubensaft jedenfall bezahlen. Auch wenn
es ihr letzter wäre.
Entschieden wird aber von Ihrem amtlich bestellten Betreuer, der auf
diesen Punkt überhaupt nicht eingehen will.
Demenz gleichzusetzen mit Geschmachsverlust.
Da sich seine Amtszeit als amtlich eingesetzter Betreuer nunmehr dem
Ende neigt, bitte ich höflich das Gericht, diesen von Ihnen
eingesetzten Betreuer einmal genauer zu überprüfen und ggf.
einen Neuen Betreuer einzusetzen.
( Öffnetliches Interesse betreffend der Steuerzahler.
Kein mir bekannter Steuerzahler würde sich freiwillig
in die Hände eines solchen
Betreuers begeben, geschweige denn ihn finanzieren ).
(OP Nüsser Platt wüd dat hesen: De Keel is en Zumotung!)
Ihr dieszeitlicher Betreuer scheint mir im Falle der Frau Weber nicht
der Eignung und dem Willen, der Frau Weber entsprechend.
Auch wenn das Gericht nach dem fuer mich nicht relevanten
Schreiben, Ihres
amtlich bestellten Betreuers, Herrn Huckenbeck, vom 06.01.2006,
an Sie, (das für den normalen menschenlichen Verstand nur so von
Widersrüchen voll ist) zu der Auffassung kommt, keine weiteren
Schritte zu ergreifen, hoffe ich, dass Justizia nicht wie schon zu oft
und allen bekannt, ihre Augen wiedereinmal verschliesst .
Mein Mitgefühl haben jedenfalls die Betreuten.
Mit freundlichem Gruss
Karin Dollendorf - alleinige Verfasserin, nochmals zur Kenntnisnahme -